Sie als
Tippgeber

Tippgeberprovision nutzen: Wie funktioniert es?

Werden Sie selbst Tippgeber und profitieren Sie von der Tippgeberprovision. Geben Sie uns einen Tipp, wer seine Immobilie verkaufen möchte, und Sie werden am Verkaufserfolg beteiligt!

 

Tippgeberprovisionen müssen jedoch mit uns explizit vor oder bei der Bekanntgabe einer Empfehlung vereinbart und bestätigt werden. Tippgeber, die ihren Provisionsanspruch erst nach der Vermittlung einer Immobilie durch unser Unternehmen bei uns anzeigen und von deren Tipp wir bei Abschluss des Maklervertrags somit keine Kenntnis haben, können nicht berücksichtigt werden.

 

Sie können auch eine Tippgeberprovision für Immobilien erhalten, indem Sie dem potenziellen Immobilienverkäufer unser Unternehmen empfehlen. Aber auch hier gilt: Bitte melden Sie sich unbedingt bei uns, noch bevor sich dieser Verkäufer an uns wendet. Sonst kennen wir die Immobilie schon und Sie haben Ihren Anspruch auf Tippgeberprovision leider verloren.

Fragen und Antworten

Die wichtigsten Fragen und Antworten für Tippgeber haben wir nachfolgend für Sie zusammengestellt und wenn Sie die Kriterien erfüllen, können Sie uns über das Tippgeber-Formular schnell und einfach Ihren Verkaufstipp mitteilen – und von der Tippgeberprovision profitieren.

Welche Objekte können Sie uns empfehlen?

Sie können jede Immobilie und jedes Grundstück vorschlagen, die beziehungsweise das zum Verkauf steht oder demnächst verkauft werden soll. Voraussetzungen für Ihre Tippgeberprovision:

  • Die Immobilie bzw. das Grundstück ist uns noch nicht bekannt
  • Die Immobilie bzw. das Grundstück ist noch nicht öffentlich zum Verkauf ausgeschrieben (z. B. in Zeitungen, auf Internetportalen, durch Verkaufsschilder etc.)
  • Die Immobilie bzw. das Grundstück liegt im Großraum Hamburg

Dürfen Sie mit dem Eigentümer verwandt sein?

Ja, der Eigentümer darf gerne ein Bekannter oder Verwandter von Ihnen sein. Tipps für Ihre eigene Immobilie oder eine Ihrer Lebenspartnerin oder Ihres Lebenspartners honorieren wir allerdings nicht.

Was passiert nach Ihrem Tipp?

Zunächst überprüfen wir, ob wir Ihre empfohlene Immobilie bereits kennen oder ob sie schon veröffentlicht wurde. Wenn nicht, nehmen wir mit dem Eigentümer Kontakt auf und vereinbaren einen Termin.

Sollte danach ein Vertrag zwischen dem Eigentümer und uns zustande kommen, beginnt die Immobilienvermarktung. Und sollten wir die Immobilie dann auch erfolgreich vermitteln können, dann erhalten Sie selbstverständlich eine Tippgeberprovision!

Wie erkennen Sie, dass ein Haus oder eine Wohnung zum Verkauf steht?

Wenn Ihnen Freunde, Bekannte oder Nachbarn erzählen, dass sie ihre Immobilie verkaufen möchten, ist die Sache natürlich einfach. Dann haben Sie bereits alle Informationen, die Sie benötigen, um uns Ihren Tipp zu geben.

Aber auch sonst gibt es einige Anzeichen dafür, dass ein Immobilienverkauf geplant ist:

  • Wenn Sie leere Fenster sehen
  • Wenn der Wohnungseigentümer oder Vermieter Ihrer Nachbarwohnung mit einer Vermessung beginnt
  • Evtl. informiert Sie Ihr eigener Vermieter über einen geplanten Verkauf
  • Wenn ein Haus oder eine Wohnung längere Zeit unbewohnt bleibt
  • Wenn ein Briefkasten lange ungeleert bleibt
  • Wenn im Winter kein Schnee geräumt wird

Sollten Sie eines oder mehrere dieser Anzeichen entdecken, fragen Sie einfach den Haus- oder Wohnungsbesitzer oder die Nachbarn. Aber auch wenn Sie keine weiteren Informationen bekommen, können Sie uns ansprechen. Wir kümmern uns dann um alles Weitere.

Wir freuen uns auf Ihren Tipp.

Tippgeberformular

Tippgeberformular

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